vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachbarliche Abwehrrechte hinsichtlich der Fundierung baulicher Anlagen im Salzburger Baurecht

AufsätzeKarim Giesebbl 2003, 56 Heft 2 v. 1.4.2003

Nach den bautechnischen Vorschriften des Salzburger Baurechts darf durch die Gründung von Bauten die Standfestigkeit anderer Bauten nicht gefährdet sowie die Trag­fähigkeit benachbarter Baugrundstücke nicht nachteilig beeinflusst werden (§ 5 Abs 3 sbg BauTG). Nachbarliche Abwehransprüche können dagegen mangels Aufzählung im taxativen Katalog subjektiv-öffentlicher Rechte (§ 62 sbg BauTG) im Baubewilligungsverfahren nicht geltend gemacht werden. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob diese spezifische Beschränkung des Mitspracherechts der Nachbarn im Bereich des Salzburger Baurechts aus dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich zulässig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte