Je nach Bundesland und der konkreten Lage des Einzelfalls können Handymasten bewilligungsfrei, anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig sein. Das Hauptproblem der Handymasten im Baurecht ist jedoch, dass die für die Nachbarn wichtigste Frage der Gesundheitsgefährdung durch die Strahlenbelastung nicht in einem Verfahren vor der Baubehörde geltend gemacht werden kann. Aus den baurechtlichen Bestimmungen betreffend Antennenmastanlagen, wie vor allem dem Ortsbildschutz, erwächst den Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht und damit keine Parteistellung in einem Bauverfahren.