Abweisung
§ 6 tir BauO 1998
Für einen Kamin, der die Abgase aus einem unterirdischen Heizraum über das Dach ableitet, gilt im Hinblick auf die abstandsmäßige Zulässigkeit des Tank- und Heizraumes gem § 6 Abs 3 lit e TBO 1998 die Einhaltung eines absoluten Mindestabstandes von 4 m. Der Mindestabstand ist in diesem Fall nicht nach der in § 6 Abs 1 TBO 1998 vorgesehenen Berechnungsmethode zu ermitteln.