Aufhebung
§ 34 Abs 5 stmk ROG; Art 6 Abs 1 MRK
Bei der Ausschlussfrist zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruches handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist.
Aufhebung
§ 34 Abs 5 stmk ROG; Art 6 Abs 1 MRK
Bei der Ausschlussfrist zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruches handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist.