Abweisung
§ 21 Abs 1 Z 2 und 3 stmk BauG 1995
Eine Errichtung eines Containers (in Holz-Metallmischbauweise im Ausmaß von ca 7 m x 3 m x 2,8 m) mit der Nutzung als Pferdestall ist keine bewilligungsfreie bauliche Anlage.
Abweisung
§ 21 Abs 1 Z 2 und 3 stmk BauG 1995
Eine Errichtung eines Containers (in Holz-Metallmischbauweise im Ausmaß von ca 7 m x 3 m x 2,8 m) mit der Nutzung als Pferdestall ist keine bewilligungsfreie bauliche Anlage.