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Rauch- und Abgasfänge; sachverständige Überprüfung; Nachbarschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/11bbl 2003, 25 Heft 1 v. 1.2.2003

§ 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG 1995; § 52 AVG

Die sachverständige Überprüfung von Rauch- und Abgasfängen muss nicht ausschließlich durch einen brandtechnischen Sachverständigen erfolgen; auch dem hochbautechnischen Sachverständigen ist eine einschlägige Kompetenz nicht abzusprechen.

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