Nach der Judikatur zum Kärntner Baurecht kann der Nachbar die lagebedingte Rutschgefahr nicht geltend machen. Andererseits ließ der VwGH vereinzelt offen, ob ein solches Mitspracherecht bestehe. In der Vorschrift über die Lage des Baugrundstückes kann ein Anhaltspunkt auch für den Nachbarschutz gefunden werden. Für die Annahme eines Nachbarrechts sprechen ein rechtsstaatliches Argument und das allgemeine Sachlichkeitsgebot.