Aufhebung
§§ 60 Abs 1 lit c, 62 Abs1, 89, 114a, 115, 134 Abs 3 wr BauO; § 8 AVG
In einem zu Unrecht eingeleiteten Bauanzeigeverfahren kommt - im Wege einer verfassungskonformen Interpretation - auch dem Liegenschaftseigentümer Parteistellung zu, wenn es sich um ein bewilligungspflichtiges Vorhaben handelt.