§ 79 Abs 6 wr BauO
Die Anordnung einer Gitterrostabdeckung über dem Lichtgraben kann nicht als „befestigter Weg im unbedingt erforderlichen Ausmaß“ (§ 79 Abs 6 wr BauO) qualifiziert werden kann.
VwGH 25. 4. 2002, 2002/05/0024
§ 79 Abs 6 wr BauO
Die Anordnung einer Gitterrostabdeckung über dem Lichtgraben kann nicht als „befestigter Weg im unbedingt erforderlichen Ausmaß“ (§ 79 Abs 6 wr BauO) qualifiziert werden kann.
VwGH 25. 4. 2002, 2002/05/0024