§ 36 Abs 1 und 2 vlbg StrG; § 8 AVG
Für die im weiteren Straßenverlauf gelegenen Grundstücke kann aus § 36 Abs 1 und 2 vlbg StrG kein Nachbarrecht auf Einhaltung des Abstandes der Nachbargrundstücke zur Straße hin abgeleitet werden.
VwGH 26. 4. 2002, 2000/06/0060