§ 25 Abs 1 sbg ROG 1998
Für die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruches gem § 25 Abs 1 sbg ROG ist nicht entscheidend, ob Regelungen außerhalb des ROG bestehen, die der Bebauung eines konkreten Projektes entgegenstehen (hier: Fehlen einer liquiden Rodungsbewilligung).