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Vorverfahren, Gemeinschaftsrechtskonformität, Vorlagepflicht; Vorarlberger Vergabekontrollsenat, Anschein der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2000/148bbl 2000, 198 Heft 5 v. 15.10.2000

Art 83 Abs 2 B-VG; Art 6 Abs 1 MRK; Art 234 Abs 3 EG; Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG ; §§ 9 Abs 1, 11, 12 Abs 1 und 2, 13 Abs 3 vlbg VergG

Der Vorarlberger Vergabekontrollsenat ist ein vorlagepflichtiges Gericht. An der Gemeinschaftsrechtskonformität des Unterrichtungsverfahrens gem § 11 vlbg VergG besteht kein ernsthafter Zweifel.

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