§ 1295 ABGB iVm § 1 AHG; nö Auskunftsgesetz
Ein Kreditgeber, der dem Käufer einer Liegenschaft im Vertrauen auf eine von der Gemeinde ausgestellte Baulandbestätigung Kredit gewährt, ist vom Schutzzweck dieser Auskunft unmittelbar umfasst und berechtigt, im Fall der Unrichtigkeit der Bestätigung seinen Schaden gegen die Gemeinde im Amtshaftungsweg geltend zu machen.