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Haftung für unrichtige Baulandbestätigung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/147bbl 2000, 197 Heft 5 v. 15.10.2000

§ 1295 ABGB iVm § 1 AHG; nö Auskunftsgesetz

Ein Kreditgeber, der dem Käufer einer Liegenschaft im Vertrauen auf eine von der Gemeinde ausgestellte Baulandbestätigung Kredit gewährt, ist vom Schutzzweck dieser Auskunft unmittelbar umfasst und berechtigt, im Fall der Unrichtigkeit der Bestätigung seinen Schaden gegen die Gemeinde im Amtshaftungsweg geltend zu machen.

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