§§ 16 Abs 4, 52 Abs 1 Z 2 BVergG 1997
Das Angebot eines Zivilingenieurs, der die Ingenieurleistungen für die Untersuchung eines Teils einer zu räumenden Deponie erbracht hat und sich in Bietergemeinschaft mit jenem Büro befindet, welches die chemische Vorerkundung für die gesamte Deponie durchgeführt hat, und sich nun um das Projektmanagement der Deponieräumung bewirbt, ist gem § 52 Abs 1 Z 2 BVergG auszuscheiden.