Die Vorschriften über Form und Adressaten des Warnhinweises im Sinne des § 1168a S 3 ABGB bereiten der Praxis oftmals Schwierigkeiten. Im folgenden Beitrag wird an einem Fallbeispiel der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen eine Warnung mündlich erfolgen kann und wer der richtige Adressat dieser Warnung ist.