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Pflichten bei der Übernahme von Aushubmaterial

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/52bbl 2000, 78 Heft 2 v. 15.4.2000

§§ 472, 482, 483 ABGB

Entscheidet sich der Grundeigentümer zur Übernahme des vom Servitutsberechtigten beim ­Tunnelbau gewonnen Materials, so hat er die für dessen Aufbereitung und Lagerung (Zwischendeponie und Enddeponie) notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten zu treffen.

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