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Analoge Anwendung des § 364a ABGB

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/53bbl 2000, 78 Heft 2 v. 15.4.2000

§§ 364a, 1302 ABGB

Liegt eine baubehördliche Bewilligung vor, schadet auch die mögliche gerichtliche Geltend­machung eines Unterlassungsanspruchs der ­analogen Anwendung des § 364a ABGB bzw der Gewährung des Ausgleichsanspruchs nicht.

Auf einen Ausgleichsanspruch gem § 364a ABGB ist § 1302 ABGB anwendbar.

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