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Angemessenes Entgelt für Pfuscherarbeiten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/51bbl 2000, 77 Heft 2 v. 15.4.2000

§ 1152 ABGB

Ein Nichtbaumeister kann für die Verrichtung von Baumeisterarbeiten 60 % der Gebührensätze der Honorarordnung für Baumeister als angemessenes Entgelt verlangen.

OGH 21. 10. 1999, 6 Ob 236/99w

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