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Finanzielle Belastung als Beeinträchtigung gem § 14 Abs 3 WEG

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/264bbl 1999, 242 Heft 6 v. 15.12.1999

§ 14 Abs 3 WEG

Ein überstimmter Miteigentümer kann die über die Schmälerung der vorhandenen Rücklage hinausgehende Belastung mit Kosten der Verbesserungsmaßnahme als Beeinträchtigung iSd § 14 Abs 3 WEG geltend machen, sofern er durch die Finanzierung in eine ihm nicht zumutbare finan­zielle Bedrängnis geraten würde.

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