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Schadenersatz- bzw Verbesserungsansprüche bei optischen Mängeln

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/265bbl 1999, 242 Heft 6 v. 15.12.1999

§§ 1167, 1295 ABGB

Für die Frage der (Un)Verhältnismäßigkeit eines Verbesserungsaufwandes gem § 1167 ABGB ist auf die Wichtigkeit einer Behebung des Mangels für den Besteller Bedacht zu nehmen, wobei unter bestimmten Umständen auch ästhetische Krite­rien zu berücksichtigen sind.

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