§§ 16 Abs 1, 29 Abs 4, 53 BVergG
Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Zuschlagskriterien nicht nur zu nennen, sondern auch zu reihen und zu gewichten.
BVA 8. 6. 1999, N-18/99
§§ 16 Abs 1, 29 Abs 4, 53 BVergG
Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Zuschlagskriterien nicht nur zu nennen, sondern auch zu reihen und zu gewichten.
BVA 8. 6. 1999, N-18/99