§§ 36, 39 oö BauO 1994
Durch den letzten Satz des § 39 Abs 2 oö BauO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass ohne Bewilligung der Baubehörde die Privilegien des § 36 oö BauO nicht zur Anwendung gelangen sollen.
VwGH 27. 4. 1999, 95/05/0167
§§ 36, 39 oö BauO 1994
Durch den letzten Satz des § 39 Abs 2 oö BauO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass ohne Bewilligung der Baubehörde die Privilegien des § 36 oö BauO nicht zur Anwendung gelangen sollen.
VwGH 27. 4. 1999, 95/05/0167