§§ 2 Abs 1, 9 sbg BauPolG; Art 10 Abs 1 Z 9, 15 Abs 1 B-VG; § 78 LFG
Die Errichtung eines Flughafenhotels ist eine baubewilligungspflichtige Maßnahme.
Ein Flughafenhotel ist keine Luftfahrtanlage, wenn nicht ersichtlich ist, dass ohne dieses Hotel ein geordneter Flugbetrieb nicht möglich sei.