§ 13 Abs 2 Z 2 WEG
Das für die Genehmigungsfähigkeit einer Änderung des Wohnungseigentumsobjektes erforderliche wichtige Interesse gem § 13 Abs 2 Z 2 WEG muss über das selbstverständliche Interesse des Eigentümers an einer Wertsteigerung seines Objektes hinausgehen.