§§ 918 Abs 1, 1168 Abs 2 ABGB
Auch dem Werkunternehmer - nicht nur dem Besteller - steht das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag zu, wenn er in seinem Vertrauen in seinen Vertragspartner schwerwiegend erschüttert wurde.
OGH 30. 10. 1998, 1 Ob 252/98k