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Wesentliche Abweichung von den Bebauungsvorschriften

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/125bbl 1999, 119 Heft 3 v. 15.6.1999

Aufhebung

§§ 69 Abs 1 und 2, 76 Abs 10 wr BauO

Eine Drittelbebauung statt einer Viertelbebauung stellt eine wesentliche Abweichung von den Bebauungsvorschriften dar.

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