Abweisung
§ 129 Abs 6 wr BauO; § 67a Abs 1 Z 2 AVG
Die Rechtmäßigkeit unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist im Verfahren über den Kostenersatz notstandspolizeilicher Maßnahmen nicht zu prüfen.
Abweisung
§ 129 Abs 6 wr BauO; § 67a Abs 1 Z 2 AVG
Die Rechtmäßigkeit unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist im Verfahren über den Kostenersatz notstandspolizeilicher Maßnahmen nicht zu prüfen.