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Einwendungen der übergangenen Partei; Auflage verpflichtet Dritten nicht zur Duldung von Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/71bbl 1999, 68 Heft 2 v. 15.4.1999

Abweisung

§ 71a stmk BauO 1968; § 119 Abs 2 stmk BauG 1995; § 8 AVG; § 2 RGaO

Die übergangene Partei muss in ihrer Berufung ihre Einwendungen erheben.

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