RL 93/37/EWG (Baukoordinationsrichtlinie)
Schaltet ein Auftraggeber die Ausschreibung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ein, so unterwirft er sich damit der Baukoordinationsrichtlinie. Erklärt der Ausschreibende nach dieser Richtlinie, dass keine Unterteilung in Lose erfolgt, darf er auch keine Teilaufträge erteilen.