Aufhebung
§ 25 Abs 3 und 8 sbg BGG
Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist ausnahmsweise zulässig, wenn bestehende Bauten nicht in einer zur zeitgemäßen Wahrung ihrer Funktion dringend erforderlichen Weise geändert werden könnten.
Aufhebung
§ 25 Abs 3 und 8 sbg BGG
Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist ausnahmsweise zulässig, wenn bestehende Bauten nicht in einer zur zeitgemäßen Wahrung ihrer Funktion dringend erforderlichen Weise geändert werden könnten.