§ 364b ABGB
Ein Abbruchbescheid schließt die Rechtswidrigkeit einer als Folge des Abbruchs hervorgerufenen Grundstücksvertiefung nicht aus und lässt den Ausgleichsanspruch für dadurch hervorgerufene Schäden unberührt.
OGH 13. 7. 1998, 7 Ob 103/98t
§ 364b ABGB
Ein Abbruchbescheid schließt die Rechtswidrigkeit einer als Folge des Abbruchs hervorgerufenen Grundstücksvertiefung nicht aus und lässt den Ausgleichsanspruch für dadurch hervorgerufene Schäden unberührt.
OGH 13. 7. 1998, 7 Ob 103/98t