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Bausperre; subjektiv-öffentliche Rechte der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/145bbl 1998, 1 Heft 4 v. 15.8.1998

§§ 9 und 118 Abs 9 nö BauO 1976; § 8 AVG

Soweit solche Maßnahmen auch die Interessen der Nachbarschaft berühren, können aus einer Bausperrenverordnung (gem § 9 nö BauO 1976) subjektiv-öffentliche Rechte der Anrainer abgeleitet werden.

VwGH 24. 3. 1998, 96/05/0201

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