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Duldungspflichten des Grundeigentümers bei Einrichtungen zur Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen; restriktive Interpretation

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/163bbl 1998, 187 Heft 4 v. 15.8.1998

Aufhebung

§ 22 tir BauO 1989; Art 5 StGG; Art 1 des 1. ZPEMRK

Kann ein Kabel „unter“ dem öffentlichen Gut verlegt werden, muß der Grundeigentümer eine „Überspannung“ seines Grundstückes mit diesem Kabel auch dann nicht dulden, wenn die Verlegung eines Erdkabels wesentlich teurer wäre.

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