§ 3 Abs 7 tir BauO 1989
Veränderungen lediglich in einem Teil des Erdgeschosses lassen das gesamte Gebäude nicht als ein anderes iSd § 3 Abs 7 TBO qualifizieren.
VwGH 27. 2. 1998, 97/06/0244
§ 3 Abs 7 tir BauO 1989
Veränderungen lediglich in einem Teil des Erdgeschosses lassen das gesamte Gebäude nicht als ein anderes iSd § 3 Abs 7 TBO qualifizieren.
VwGH 27. 2. 1998, 97/06/0244