§ 1 NWG
Sieht der Flächenwidmungsplan einer Gemeinde eine gesonderte Wegaufschließung für mehrere Grundstücke durch einen in Zukunft erst zu erstellenden Teilbebauungsplan vor, so steht dieser Umstand der Einräumung eines Notwegs für ein einzelnes notleidendes Grundstück entgegen.