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Wochengeldberechnung: Ausklammerung von Monaten mit Überstundenverbot unabhängig von Mitteilung an den Arbeitgeber

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2026, 301 - 303 Heft 7 v. 1.7.2026

1. Gemäß § 162 Abs 3 Satz 1 ASVG gebührt das Wochengeld in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teils des durchschnittlichen in den letzten 13 Wochen (bei Versicherten, deren Arbeitsverdienst nach Kalendermonaten bemessen oder abgerechnet wird, in den letzten drei Kalendermonaten) vor dem Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes, vermindert um die gesetzlichen Abzüge.

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