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Sonderwochengeld: Kein Anspruch bei freiwillig verlängerter Karenz nach Ablauf der gesetzlichen Elternkarenz

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2026, 303 - 304 Heft 7 v. 1.7.2026

1. Nach § 163 Abs 1 ASVG gebührt Sonderwochengeld Personen, die sich zum in § 120 Z 3 ASVG festgelegten Zeitpunkt in einer Karenz nach dem MSchG oder nach vergleichbaren österreichischen Rechtsvorschriften befinden und keinen Anspruch auf Wochengeld nach § 162 ASVG haben, sofern ein solcher Anspruch bestünde, wäre das Dienstverhältnis nicht karenziert.

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