Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden, BGBl I 2022/106, werden die Anwerbung und der Arbeitsmarktzugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten im Rahmen einer kontrollierten Zuwanderungsstrategie nach den Vorgaben des aktuellen Regierungsprogramms im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen im AuslBG erleichtert: