Im vorliegenden Fall begab sich eine Gemeindemitarbeiterin vom 20. bis zum 30. 11. 2020 in Quarantäne, weil sie am 20. 11. 2020 Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft als Gesundheitsbehörde verkündete (erst) am 24.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.