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Vergütungsanspruch nach § 32 EpiG für rückwirkend angeordnete Absonderungen

SteuerrechtAufsatzASoK 2022, 177 Heft 5 v. 1.5.2022

Ein Absonderungsbescheid muss zwar in die Zukunft gerichtet sein und es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, dass im Nachhinein und rückwirkend eine Absonderung ausgesprochen wird. Liegt jedoch – wie hier – ein bereits rechtskräftiger Bescheid vor, der über den Zeitraum einer Absonderung abspricht, dann kommt diesem Bescheid Bindungswirkung zu.

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