1. Das Mitführen der Jacke am Lenker eines Fahrrads ist zwar nicht ausdrücklich verboten (vgl § 68 Abs 3 und 5 StVO), als Ladung muss die Jacke aber nach der auch für Radfahrer geltenden Bestimmung des § 61 Abs 1 Satz 1 StVO so transportiert werden, dass der sichere Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird. Jedenfalls gegen diese Bestimmung, die auch dem Schutz seiner eigenen absoluten Rechtsgüter dient, verstieß der Arbeitnehmer und handelte bereits hierdurch rechtswidrig.