vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen Verweigerung einer mit religiösen Vorschriften unvereinbaren Tätigkeit: Fürsorgepflicht

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2022, 80 Heft 2 v. 1.2.2022

1. Die gesetzliche Regelung der mittelbaren Diskriminierung in § 4a Abs 2a Wiener VBO 1995 ist vor dem Hintergrund der Regelung des Art 2 Abs 2 lit b der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl L 303 vom 2. 12. 2000, S 16, zu lesen, die sie umsetzt. Auch eine an sich neutrale Maßnahme kann nach § 4a Abs 2a Wiener VBO 1995 diskriminierend wirken, wenn sie einen Vertragsbediensteten wegen seiner Religion gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligt oder benachteiligen kann und wenn die Ausnahmen der sachlichen Rechtfertigung sowie der Angemessenheit und Erforderlichkeit der Mittel nicht Platz greifen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!