vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Duschzeit ist keine abzugeltende Arbeitszeit

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2022, 436 Heft 11 v. 1.11.2022

Ausgehend davon, dass die Arbeitnehmerin als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin in Krankenanstalten arbeitete, Anstaltskleidung tragen musste, die sie nicht nach Hause mitnehmen durfte, und nach ihrem Dienst für gewöhnlich wie auch einige, aber nicht alle Kollegen in der Krankenanstalt duschte, bevor sie die Privatkleidung anlegte und den Arbeitsort verließ, dieses Duschen aber weder angeordnet noch aus hygienischen Gründen erforderlich war, sondern allein aufgrund der persönlichen Hygienestandards der Arbeitnehmerin erfolgte, sind der Arbeitnehmerin die Umkleidezeiten samt Wegezeiten, nicht aber diese Duschzeiten abzugelten. Mangels jeglicher Fremdbestimmung musste das Entgeltverlangen der Arbeitnehmerin für diese jeweils 15 Minuten Duschzeit scheitern. – (§ 2 Abs 1 Z 1 AZG; § 2 Z 1 KA-AZG)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!