In seinem Urteil vom 26. 3. 2020, Rs C-344/18 , ISS Facility Services, hat sich der EuGH erstmals für die Möglichkeit einer Teilung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs auf mehrere Erwerber ausgesprochen. Dies wirft eine Fülle an praktischen Fragen auf, die dieser Beitrag zu beantworten versucht. Insbesondere wird dabei auf eine mögliche Betriebsteilsabspaltung und diverse Verschlechterungen eingegangen werden.