Das Arbeitszeitrecht wird nicht nur durch die nationale Rechtslage, sondern auch durch das Unionsrecht determiniert. Dabei spielt die Auslegung der einschlägigen Bestimmungen durch den EuGH eine zentrale Rolle. In neuerer Zeit ergingen dazu einige interessante Entscheidungen zu Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Mindestruhezeit und der Qualifikation von Zeiten einer Rufbereitschaft.