Die bisherige Rechtsprechung des Abstellens auf ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des konkreten Unfallortes bei Unfällen während dienstlicher Tätigkeiten in den eigenen Wohnräumlichkeiten wird angesichts der zunehmenden Bedeutung von Homeoffice und der neueren deutschen Rechtsprechung nicht aufrechterhalten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.