Das beklagte Unternehmen kündigte ohne Verständigung des AMS unter anderem die Arbeitsverhältnisse von sieben über-50-jährigen Mitarbeitern auf. Nachdem diese dagegen Klagen erhoben hatten, kündigte es die Arbeitsverhältnisse für dieselben Personen zu drei verschiedenen Terminen innerhalb von zwei Monaten auf, um die Schwellenwerte des Frühwarnsystems nach dem AMFG nicht zu überschreiten.