Die herrschende Ansicht geht davon aus, dass eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit oder der Behaltefrist rechtswidrig, aber wirksam ist. Die Kurzarbeit dient arbeitsmarktpolitischen Interessen. Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der Kurzarbeit liegen daher im Förderrecht.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.