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Familienbonus Plus ist mit der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer begrenzt

SteuerrechtAufsatzASoK 2021, 427 Heft 11 v. 1.11.2021

Der Familienbonus Plus ist als erster Absetzbetrag von der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer abzuziehen (siehe auch ErlRV 190 BlgNR 26. GP , 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (BFG 10.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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