Der Familienbonus Plus ist als erster Absetzbetrag von der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer abzuziehen (siehe auch ErlRV 190 BlgNR 26. GP , 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (BFG 10.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.