Beinahe kaum eine Facette des Arbeitsrechts wird im Rahmen der COVID-19-Diskussion nicht durchdrungen. In jüngerer Zeit wird die Diskussion geführt, ob Impfverweigerer, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht arbeitsfähig sind, Recht auf Entgeltfortzahlung haben. In Teilen Deutschlands ist dies bereits Realität. Die Antwort ist weder einfach noch eindeutig und die Konsequenz vielschichtiger, als man zu Beginn vielleicht vermuten würde.